Hamburg: Hanseatisches Oberlandesgericht übernimmt neue Aufgaben
Erweiterte Zuständigkeit für norddeutsche Prozesse
Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg (OLG) wird künftig auch für Prozesse aus anderen norddeutschen Bundesländern zuständig sein. Dies hat das OLG in einer Pressemitteilung bekannt gegeben. Die Zuständigkeitserweiterung ist Teil einer allgemeinen Reform der Gerichtsstruktur in Norddeutschland.
Staatsanwaltschaften und Gerichte mit neuen Aufgaben
Neben dem OLG werden auch die Staatsanwaltschaften und Gerichte in Hamburg neue Aufgaben übernehmen. Die Staatsanwaltschaft Hamburg wird künftig für die Ermittlungen in besonders schweren Fällen in den norddeutschen Bundesländern zuständig sein. Die Gerichte in Hamburg werden für die Verhandlung und Entscheidung dieser Fälle zuständig sein.
Die Reform der Gerichtsstruktur in Norddeutschland soll eine bessere und effizientere Rechtspflege gewährleisten. Durch die Bündelung von Ressourcen und Kompetenzen in Hamburg sollen die norddeutschen Bundesländer künftig von einer höheren Qualität der Justiz profitieren.
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